FreuRaum

Mehr vom Guten im Herzen von Eisenstadt

Über die Genossenschaft

Wirtschaftliche Tätigkeit besteht seit jeher im Wesentlichen aus der Zusammenarbeit von Menschen. Besonders stark zeigte sich das in Notsituationen, in denen gesellschaftlicher Zusammenhalt und gegenseitige Hilfe ermöglichten, die Folgen von Katastrophen zu bewältigen. Die Rechtsform der Genossenschaft ist aus solchen Situationen geboren. Selbsthilfe und demokratische, gleichberechtigte Selbstorganisation waren dabei die wichtigsten Merkmale der Genossenschaft.

Der Großteil unserer Wirtschaft heute ist hingegen geprägt von der Sucht nach der schnellen Rendite. Ein ordentlicher ist zu wenig, gejagt wird der maximale Gewinn. Das geht auf Kosten der Menschen, auf Kosten der Umwelt und auf Kosten unseres Gemeinwesens – im Dorf, in der Stadt, im Land und in unserer globalen Weltgemeinschaft.

Viele wollen dem etwas entgegensetzen, selbst unsere Wirtschaft mitgestalten und unternehmerisch tätig werden. Die Rechtsform der Genossenschaft bietet sich dafür als idealer Rahmen an.

Was ist eine Genossenschaft?

Wesentlicher Kern einer Genossenschaft ist ihr Zweck, nämlich die Förderung der Wirtschaft, des Erwerbs oder der sozialen Tätigkeiten ihrer Mitglieder. Die Aufnahme und das Ausscheiden von Mitgliedern kann in einer Genossenschaft viel flexibler gehandhabt werden als in anderen Gesellschaftsformen. Das Genossenschaftsrecht bietet Genossenschaften eine Fülle von Möglichkeiten, ihre Satzung entsprechend ihrer Tätigkeit, ihrer Mitgliederstruktur und sonstigen besonderen Bedürfnissen auszugestalten.

Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft kann gekündigt werden. Der Geschäftsanteil ist in diesem Fall auszubezahlen, allerdings erst nach Ablauf der Sperrfrist (mindestens ein Jahr) und maximal zu seinem ursprünglichen Wert (Nominalwertprinzip). Eine Spekulation auf den Wertzuwachs des Geschäftsanteils ist damit gesetzlich ausgeschlossen.

Jedes Mitglied muss mindestens einen Geschäftsanteil zeichnen und haftet im Konkursfall mindestens mit diesem Geschäftsanteil und zusätzlich mit einem Betrag in dessen Höhe (Nachschusspflicht).

Jede Genossenschaft ist verpflichtet, sich in jedem zweiten Wirtschaftsjahr einer Revision (Prüfung) zu unterziehen, bei der nicht nur die ordnungsgemäße Buchführung, sondern auch die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung, insbesondere auch die Erfüllung des Förderauftrags, überprüft wird.

Neuer Rückenwind für gemeinwohlorientierte Genossenschaften

Genossenschaften sind in Österreich gesetzlich dazu verpflichtet, die Aufnahme in einen Revisionsverband zu beantragen. Nur wenn sie von einem zuständigen Revisionsverband abgelehnt werden, können Sie die verbandsfreie Eintragung ins Firmenbuch beantragen.

„Rückenwind – Förderungs- und Revisionsverband gemeinwohlorientierter Genossenschaften“ wurde gegründet, um gemeinwohlorientierten unternehmerischen Projekten den Zugang zur Rechtsform der Genossenschaft zu ermöglichen und im Rahmen des gemeinsamen Verbandes das Potenzial der Gemeinwohlökonomie in Österreich zu fördern und zu stärken. Wir haben uns für diesen Genossenschaftsverband entschieden, weil er unseren Werten entgegenkommt.

Mit freundlicher Unterstützung von:

Burgenland
Unterstützung
Leader